Direkt zum Seiteninhalt

Mobbing - Buero-Dudas.ch

Menü überspringen
Büro - Dudas
mehr als Bewerbungen.....
Menü überspringen
Büro - Dudas
Mobbing ist eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen.
Unter Mobbing im Arbeitsleben (auch als Psychoterror bezeichnet) versteht man Handlungen, die von einer Person oder einer Gruppe auf systematische Art gegen eine bestimmte Person ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus dem Arbeitsverhältnis.

Es gibt fünf Formen von Mobbinghandlungen:

  • Angriff auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen: Nicht ausreden lassen, unterbrechen, anschreien, Informationen vorenthalten
  • Angriff auf die sozialen Beziehungen: allgemein Kontaktverweigerung, ignorieren, ausgrenzen, isolieren
  • Angriff auf das soziale Ansehen: lächerlich machen, Gerüchte streuen, Sticheleien, Beleidigungen, abschätzige Bemerkungen
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation: schikanöse und erniedrigende Arbeiten zuweisen, ungerechtfertigte Kritik, Entziehen von wichtigen Aufgaben
  • Angriffe auf die Gesundheit: Androhung von körperlicher Gewalt, Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung

Um zu entscheiden, ob es sich um Mobbing handelt, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation im zeitlichen Verlauf erforderlich.
Wiederholen sich die Vorkommnisse oft und dauern sie über einen längeren Zeitraum an, spricht man von Mobbing. Jegliche Vorkommnisse sollten unabhängig vom zeitlichen Verlauf ernst genommen werden.

Folgen von Verletzungen der persönlichen Integrität. Wer vor Angriffen auf seine Persönlichkeit nicht sicher ist, leidet physisch und psychisch und kann sein Leistungspotenzial nicht mehr ausschöpfen.

Schutz vor Verletzungen der persönlichen Integrität. Die wichtigste Präventionsmassnahme ist eine klare Position der Geschäftsleitung, die sich für einen respektvollen Umgang stark macht. Dazu gehört insbesondere auch der Einsatz für eine Arbeitsorganisation und Führungskultur, die für eine konstruktive Zusammenarbeit sorgt und in der sich jeder Einzelne wertgeschätzt fühlt. Jeder Mitarbeitende soll wissen an wen er oder sie sich wenden kann, um Unterstützung bei allfälligen Vorfällen zu finden.

Mobbing am Arbeitsplatz – eine Belastung für die Gesundheit
Ihnen werden Informationen vorenthalten, Kollegen lassen Sie in Meetings vor dem Chef auflaufen oder einer der Vorgesetzten selbst beteiligt sich aktiv daran, Sie zu desavouieren? Dann kann es sein, dass Sie gemobbt werden.

Nicht jede Aktion gilt deshalb gleich als Mobbing.
Mobbing am Arbeitsplatz tritt nicht selten auf. Häufig wird ein Einzelner herabgesetzt und diskriminiert.
Wie Sie Mobbing erkennen, warum es krank machen kann und wie sich betroffene Mitarbeiter richtig verhalten, erfahren Sie bei mir.

Kurz & knapp: Mobbing am Arbeitsplatz
Was gilt als Mobbing am Arbeitsplatz?
Um Mobbing handelt es sich, wenn eine Person wiederholt und längerfristig ausgegrenzt, herabgesetzt und diskriminiert wird. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene bei Mobbing?
Betroffene sollten sich bei Mobbing am Arbeitsplatz so schnell wie möglich Hilfe holen. Unterstützung erhalten sie beispielsweise bei einem Psychologen sowie einem Anwalt für Arbeitsrecht.
 

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Geht es um üble Nachrede, Beleidigungen oder sogar eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, können Sie eine Strafanzeige stellen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern setzt die Betroffenen massivem Druck aus, der schlimmstenfalls sogar zu Suizidgedanken.
Das Thema Gruppenbildung sowie der Ein- oder Ausschluss bestimmter Mitglieder ist ein sehr altes und gleichzeitig hoch aktuelles Thema in Deutschland. Gerade am Arbeitsplatz, wo viele verschiedene Menschen mehr oder weniger unfreiwillig zusammengewürfelt werden und Hierarchien herrschen, kommt es daher oft zu Unstimmigkeiten und schlimmstenfalls zu Mobbing.
Im Büro, aber auch in anderen Betrieben und Unternehmen ist deshalb niemand vor der gezielten Herabsetzung seiner Mitmenschen gefeit.
 

Doch was gilt eigentlich als Mobbing?
Der Begriff wird unterschiedlich definiert, wobei verschiedene Nuancen im Vordergrund stehen. Die Schwierigkeit, das Thema einzugrenzen, zeigt bereits seine Komplexität. Grundsätzlich stimmen alle Deutungen darin überein, dass es sich um ein schikanöses Verhalten gegenüber einer Person handelt. Im Arbeitsrecht wird Mobbing darüber hinaus wie folgt beschrieben:

  •  Diskriminierung oder Angehen durch andere Mitarbeiter oder den Chef (Mobber)
  •  der Gemobbte befindet sich auf niedrigerer Hierarchiestufe
  •  das verletzende Verhalten wird längerfristig und zielgerichtet ausgeübt
  •  die Handlungen sind nicht gerechtfertigt, sondern basieren auf subjektiven Beurteilungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren

Mobbing durch den Chef
Die gezielte Herabsetzung muss nicht ausschließlich durch Kollegen erfolgen. Auch Mobbing durch Vergesetzte ist möglich.
Nicht immer sind es die Kollegen, die Einzelne aus persönlichen Gründen angehen. Besonders schlimm wird es, wenn der Vorgesetzte zum Mobber wird.
Dieser verfügt schließlich über eine Weisungsbefugnis und kann durch die Anordnung sinnbefreiter Arbeitsaufgaben, die nicht denen im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen entsprechen, ganz anderen Druck ausüben.
 
Hier kommen vor allem Existenzängste zum Tragen. Werden Mitarbeiter vom Chef gemobbt, handelt es sich um das sogenannte Bossing. Hiervon sind in der Regel unsichere Menschen betroffen – an ihnen erproben Vorgesetzte ihre Macht, wobei sie selbst nicht immer so souverän fühlen wie sie auftreten. Häufig arbeiten sie nur daran, keine Gegenspieler oder Konkurrenten zu fördern bzw. abzuschrecken.
 
Mobbing am Arbeitsplatz macht krank
Das ständige Angehen durch Kollegen oder Mobbing durch Vorgesetzte im Job macht schwer zu schaffen und schlägt auf die Gesundheit – psychisch wie physisch. Schließlich muss jederzeit mit einem Angriff gerechnet werden. Ist der Arbeitstag vorbei, hört der Kopf jedoch nicht auf zu arbeiten, haben Mobbing-Opfer doch auch am Ende des Tages und vor allem nachts mit der Bewältigung ihrer Situation und dem Gedanken-Karussell zu kämpfen. Das zermürbt und macht auf Dauer krank, schalten sie doch nie ab.
In der überwiegenden Zahl der Fälle treten deshalb früher oder später folgende Symptome und Erkrankungen auf:
  • Schlaflosigkeit
  • Appetitlosigkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Erschöpfung
  • Angstzustände/Depressionen
  • Burn-out
  • posttraumatisches Stresssyndrom
           
Experten weisen darauf hin, dass je länger das Mobbing durch den Arbeitgeber oder Mitarbeiter dauert, in der Regel auch die seelischen und körperlichen Folgen immer stärker zu Tage treten.

Es kann dabei ein immer ähnlich ablaufender Prozess beobachtet werden:
1. Phase: Der auftretende, nicht zu lösende Konflikt geht mit Stresssymptomen einher. Noch versucht das Mobbing-Opfer auf den Mobber zuzugehen.

2. Phase
: Die Schikanen weiten sich aus, was zur Entstehung von Angst und auch Selbstzweifeln führt.

3. Phase
: Die Herabsetzung des Betroffenen führt dazu, dass dieser noch mehr arbeitet und freiwillig Überstunden macht, um sich zu beweisen.
Dabei passieren wegen Überlastung jedoch immer mehr Fehler. Das Mobbing am Arbeitsplatz bewirkt, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es folgen also Abmahnungen und ggf. auch ein Burn-out.

4. Phase
: Auf die juristischen Konsequenzen versucht der Gemobbte ebenfalls mit rechtlichem Beistand zu reagieren. Es treten psychosomatische Beschwerden auf, deren Herkunft ein Arzt nur selten diagnostizieren kann.
5. Phase: Es kommt zur Kündigung wegen dem Mobbing. Der Arbeitnehmer ist für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Möglicherweise haben sich bereits eine Depression und ggf. selbst verletzende Handlungen manifestiert.

Angesichts dieser massiven potenziellen Konsequenzen ist es für Betroffene wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Und das sowohl psychologisch als auch juristisch.
 
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar? Das sollten Sie im Fall der Fälle tun
Nicht jedes Verhalten, das Sie treffen soll, ist tatsächlich auch strafbar. Entscheidend ist auch, wer sie ausführt. Kollege oder Chef?

Folgende Handlungen sind nicht nur, aber auch im Arbeitsfeld justiziabel:
  • üble Nachrede
  • Tätlichkeiten
  • sexuelle Nötigung
  • Beleidigungen

Der Druck auf das Opfer wird häufig so groß, dass es sich zur Kündigung wegen Mobbing entschließt.
 
In den genannten Fällen kann Strafanzeige gestellt werden. Um Mobbing laut Arbeitsrecht kann es sich darüber hinaus auch bei nicht strafbarem Verhalten handeln. Das ist dann der Fall, wenn sie als Vertragsverletzung eingestuft werden können. Hier ist nicht relevant, ob Kollegen oder Vorgesetzte als Aggressoren auftreten. Enthalten Mitarbeiter dem Betroffenen wichtige Informationen, kann dieser den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen und eine Abmahnung oder Versetzung des entsprechenden Kollegen vom Chef verlangen.

Ist der Chef selbst der Mobber, können Sie den Arbeitgeber abmahnen bzw. wegen Mobbing am Arbeitsplatz Ihre Kündigung einreichen und auf Schadensersatz pochen. Schließlich hat ebenjener die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch sein Verhalten forciert. Hilfe leistet bei Fragen ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt.

Sind Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, ist immer auch eine Beratung durch spezialisierte Stellen ratsam. Hier wird Ihnen in der Regel geraten:

  • Beweise für das Mobbing zu sammeln
  • sich über das entsprechende Verhalten beim Vorgesetzten oder entsprechenden Stellen zu beschweren
  • nur sehr vorsichtig mit der Begrifflichkeit „Mobbing“ umzugehen
  • wenn es nicht mehr anders geht auch juristische Schritte einzuleiten und Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen



Einfach gestörte Menschen.
     

Büro - Dudas                 Beratung & Service          Telefon: +41 76 76 00 460      Email: info@buero-dudas.ch
Zurück zum Seiteninhalt